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Verbandmittel-Erstattung: Übergangsfrist bestätigt

Wundversorgung

Gute Neuigkeiten für Wundmanager:innen und Patient:innen. Die im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) festgelegte Übergangsregelung für "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" wurde nun noch einmal bestätigt.

Das bedeutet, dass alle L&R Verbandmittel bis zum 01.12.2024 weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig bleiben. Für diese Produkte sind für die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ab Dezember 2024 gesonderte Nutzennachweise beim Gemeinsamen Bundesausschuss erforderlich.  Erst nach einem positiven Bewertungsverfahren können sie auch über den 2. Dezember 2024 hinaus durch die GKVs erstattet werden. Dank der gesetzlichen Einführung des Beratungsrechts entstehen neue Möglichkeiten für angepasste Evidenzkriterien in der Wundversorgung.

Bei Fragen rund um die Erstattungsfähigkeit unserer Wundprodukte stehen wir Ihnen stets über diese E-Mail-Adresse zur Verfügung: reimbursement(at)de.lrmed.com

Mehr erfahren Sie hier:
https://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pressemeldungen/verbandmittel-erstattung-sonstige-produkte-zur-wundbehandlung-bleiben-bis-dezember-2024-uneingeschraenkt-erstattungsfaehig

Ein BVMed-Fachsheet zur "Wundversorgung 2024" können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
https://www.bvmed.de/download/bvmed-factsheet-wundversorgung-2024

 

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