Die Zeit nach einem stationären Krankenhausaufenthalt ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Mit der poststationären Nachversorgung nach § 115a SGB V steht Einrichtungen ein strukturiertes Instrument zur Verfügung, um die Versorgung patientenzentriert fortzuführen.
Was ist die poststationäre Nachversorgung (§ 115a SGB V)?
Die poststationäre Behandlung ist eine zeitlich begrenzte Weiterführung der Therapie durch das Krankenhaus nach Entlassung, mit dem Ziel, den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen.
Welche Rahmenbedingungen gelten?
Die Nachversorgung ist klar definiert:
- Max. 7 Behandlungstage
- Innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung
- Nur im Zusammenhang mit der stationären Erkrankung (kein neuer Behandlungsfall)
Welche Leistungen gehören zur poststationären Nachversorgung?
Typische Maßnahmen im Rahmen der poststationären Behandlung sind:
- Verbandswechsel und Wundkontrollen
- Entfernung von Fäden oder Drainagen
- Postoperative Kontrolluntersuchungen
Gerade im Bereich der Wundversorgung spielt diese Phase eine zentrale Rolle, um Heilungsverläufe eng zu überwachen und frühzeitig zu intervenieren.
Abgrenzung: Was die poststationäre Versorgung nicht ist
Wichtig für die korrekte Einordnung:
- Keine Behandlung von Erkrankungen, die nicht mit dem stationären Aufenthalt zusammenhängen
→ kein zusätzlicher DRG-Fall - Keine dauerhafte ambulante Therapie
→ zeitlich klar begrenzte Übergangsversorgung
Warum ist die poststationäre Nachversorgung so relevant?
Eine strukturierte Nachsorge hilft dabei:
- Therapieergebnisse nachhaltig zu sichern
- Komplikationen frühzeitig zu erkennen
- Wiedereinweisungen zu vermeiden
- die sektorübergreifende Versorgung zu verbessern
Fazit
Die poststationäre Nachversorgung nach § 115a SGB V ist ein wichtiges Bindeglied zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Klar definierte Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass sie gezielt zur Stabilisierung des Behandlungserfolgs eingesetzt wird – ohne die Regelversorgung zu ersetzen.

