
Dieses Video können Sie sich nach dem Login anschauen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Dann Registrieren sie sich hier.
Unterdrucktherapie in der ambulanten Versorgung Abrechnungshinweise für gesetzlich Versicherte Primärer Wundverschluss
Seit dem 1. Oktober 2020 ist die Unterdrucktherapie, auch Vakuumversiegelungstherapie genannt, zur ambulanten Wundbehandlung in der Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
In dem folgenden Video werden die berechtigten Facharztgruppen sowie die entsprechenden Ziffern für die Abrechnung der primären Wundversorgung benannt.
Jetzt Einloggen oder Registrieren!