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Versorgungsprozess lenkend. Fehlversorgungen riskierend.

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Kompression

eurocom zur Fortschreibung der Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses

Berlin, 15.07.2025 Am 26. Mai 2025 hat der GKV-Spitzenverband die Fortschreibung der Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ bekannt gegeben – und kam damit bereits zum dritten Mal seit Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) der gesetzlich verankerten Verpflichtung zur Verbesserung der Qualität zugunsten des Patienten nach. eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier erklärt dazu: „Dieses Ziel hat die aktuelle Fortschreibung – zumindest in Teilen – leider verfehlt. Unumstritten ist die Bedeutung der Kompressionstherapie als Basistherapie bei Venen- und Lymphgefäßerkrankungen. Umso wichtiger ist es, dass sich der Versorgungsstandard medizinischer Leitlinien im Hilfsmittelverzeichnis als orientierendem Instrument für Ärzte, Fachhandel und Krankenkassen widerspiegelt – eindeutig und ohne Interpretationsspielraum.“

 

Grundsätzliche Bezugnahme auf die gültigen Leitlinien gestrichen

„Für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie der Produktgruppe 17 ‚Hilfsmittel zur Kompressionstherapie‘ sind die jeweils gültigen Leitlinien zu beachten.“ So hieß es unmissverständlich in der Definition der letzten Fassung. Ebenso unmissverständlich bezog sich jede Produktart auf diesen grundsätzlichen Passus. In der aktuellen Fortschreibung hingegen wurde er ersatzlos gestrichen. Statt mit dem bisherigen Leitlinienbezug den aktuellen medizinischen Versorgungsstandard zu gewährleisten, wird in der Präambel unter Indikation eine dem Anschein nach abschließende Diagnose-Liste aufgeführt und es wird auf die in den Produktarten und bei den Einzelprodukten konkret aufgeführten einzelnen Indikationen verwiesen. Abgesehen davon, dass dieses Vorgehen die permanente Aktualisierung aller Indikationen erfordert, um leitliniengerechte Versorgungsstandards abzubilden, bedeutet das Prinzip einer abschließenden Aufzählung vor allem dies: einen Eingriff in den Versorgungsprozess. „Wir bedauern, dass der GKV-Spitzenverband unserer Anregung, den grundsätzlichen Hinweis zur Beachtung der Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften nicht gefolgt ist – mit dem Einwand deren nur begrenzter Gültigkeit. In der Tat sind Leitlinien befristet. Das liegt in der Natur der Sache, denn sie entwickeln sich mit der medizinischen Erkenntnis weiter. Einer etwaigen Problematik durch Ablauf oder Überarbeitung hätte man durch eine beispielhafte Auflistung von Produktart-Indikationen begegnen können.

Die lenkende Wirkung der Änderungen nimmt dabei das Risiko von Fehl- oder Unterversorgungen in Kauf – zulasten der Versicherten.“

 

Nicht leitliniengerechte Indikationslücken

Die Schwäche des Prinzips „Indikationsauflistung statt grundsätzlicher Leitlinienbezug“ zeigt sich vor allem dort, wo die Listung unvollständig ist und damit nicht den gültigen Leitlinien entspricht. Exemplarisch dafür sind etwa die Produktuntergruppen der Apparate zur Kompressionstherapie und der Apparate zur Impulskompressionstherapie: Nach wie vor fehlen die Indikationen Periphere arterielle Verschlusskrankheit und Diabetisches Fußsyndrom. Der wiederholte Hinweis der eurocom zur leitliniengerechten Indikationsergänzung blieb erneut unberücksichtigt.

 

Medizinische adaptive Kompressionssysteme (MAK): nun auch definiert und beschrieben

Mit der MAK-Produktlistung und der Bildung der Produktuntergruppe machte die bisherige Produktgruppe 17 den ersten Schritt, auch im Hilfsmittelverzeichnis die leitliniengestützte Versorgungsrealität mit den innovativen Systemen endlich abzubilden. Die Fortschreibung legt nun als logische Konsequenz mit der Beschreibung und den Indikationen der Produktuntergruppe und Produktarten von MAK nach.

„Dass die Fortschreibung die Anwendung von MAK in den Produktuntergruppen und -arten nun ein „bedarfsgerechtes Nachjustieren“ der MAK-Systeme vorsieht und damit unserem Hinweis zur leitliniengerechten Versorgung im Sinne des Patienten folgt, begrüßen wir ausdrücklich“, so die eurocom-Geschäftsführerin.

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