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Neue Verordnung – bewährte Lösungen

Wundversorgung

Update: Die Übergangsfrist zur weiteren Verordnungsmöglichkeit ALLER Verbandmittel wurde um 12 Monate bis zum 01.12.2024 verlängert. 4

Wundversorgung mit L&R auch in der neuen Verbandmitteldefinition

Kennen Sie sich bereits mit der neuen Verbandmittelverordnung und ihren Auswirkungen auf die Wundversorgung aus?
Falls nicht, dann geht es Ihnen wie 50 % Ihrer Kolleg:innen im Wundmanagement
Dabei kann diese Entscheidung maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Behandlung haben.

Denn im Durchschnitt behandeln Sie und Ihre Kolleg:innen in der Wundversorgung regelmäßig 27 Patient:innen mit infizierten oder infektionsgefährdeten Wunden.

Wie die Wundversorgung aus Sicht von Expert:innen zukünftig aussehen könnte – das hat die BVMed in einer aktuellen Umfrage herausgefunden 1.


Startschuss 02. Dezember 2024 – was ist neu?

Für die Wundversorgung von zentraler Bedeutung ist, dass einige Verbandmittel mit antimikrobiellen Zusätzen nur noch eingeschränkt über die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können 2.

Dies gilt für antimikrobielle Wundauflagen, welche Sie noch bis zum 01. Dezember 2024 sicher verschreiben können. Lesen Sie hier  einen ausführlichen Artikel zum Inhalt der Verordnung.

Stellt sich die Frage, welche Folgen dies für die alltägliche Therapie hat, in der sich diese Produkte schon lang etabliert haben.


Konsequenz Antibiotika

Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich in der „Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie“ zum Ziel „Therapie Optionen [zu] erhalten und [zu] verbessern.“ 3.

Eine dieser bewährten Therapieoptionen sind lokal anwendbare, antimikrobielle Wundverbände, welche häufig ohne den Zusatz von Antibiotika auskommen.  

Fallen diese weg meinen 82 % der Befragten: Das kann zum verstärkten Einsatz von Antibiotika führen!
Denn derzeit nutzen nur 4% von ihnen Antibiotika in der Behandlung infizierter Wunden.
Wird die Verordnung schwieriger heißt das womöglich, dass Antibiotika früher als „letztes Mittel“ eingesetzt werden müssen.

Ein Rückschritt im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen.


Konsequenz Versorgungssicherheit

Und was hat ein beschränktes Angebot außerdem zur Folge?
Mögliche Versorgungsknappheiten bei der Behandlung infizierter oder infektionsgefährdeter Wunden, wovon 86% der Befragten ausgehen.

Auch eine verringerte Therapiehoheit und weniger Patient:innenwohl sind zu erwarten.

Es ist also umso wichtiger Alternativen für die Wundversorgung von morgen zu kennen.
 

L&R bietet Perspektive

Gut zu wissen ist: Bis zum Ende der Übergangszeit am 02. Dezember 2024 sind auch Produkte wie unsere Suprasorb® P+PHMB Wundauflage ohne Probleme erstattungsfähig.

Und auch nach diesem Datum bietet L&R Ihnen und Ihren Patient:innen ein breites Angebot an effektiven Lösungen zur Versorgung von Wunden!

So können Produkte wie unser Debridement Experte Debrisoft® oder Wundauflagen wie Suprasorb® P sensitive und Vliwaktiv® Ag weiterhin unkompliziert verordnet werden.  

Bei Fragen rund um die Erstattungsfähigkeit unserer Wundprodukte stehen wir Ihnen stets über diese Email-Adresse zur Verfügung: reimbursement(at)de.lrmed.com

Wir können mit Stolz sagen: L&R hat auch weiterhin für jede Wundsituation die passenden Lösungen!

 


Quellen

  1. (2022, 05. Mai) BVMed-Umfrage zu Erstattungen in der Wundversorgung | Zwei Drittel der medizinischen Fachkräfte befürchten Verschlechterungen für Patient:innen https://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pressemeldungen/bvmed-umfrage-zu-erstattungen-in-der-wundversorgung-zwei-drittel-der-medizinischen-fachkraefte-befuerchten-verschlechterungen-fuer-patienten (Stand 29.08.2022, 13:19 Uhr)
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss (2022, 04, August) Arzneimittel-Richtlinie https://www.g-ba.de/richtlinien/3/ (Stand 29.08.2022, 13:24 Uhr)
  3. Bundesministerium für Gesundheit (2022, 06. Mai) DART 2020 - Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategiehttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/antibiotika-resistenzen/antibiotika-resistenzstrategie.html (Stand 29.09.2022 13:22 Uhr)
  4. Verbandmittel | BVMed begrüßt Beratungsrecht beim G-BA: „Jetzt auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickeln“ - BVMed (Stand 04.07.2023 09:36 Uhr)

     

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