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Mehr Sicherheit mit bewährten Verbandmitteln

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Mit der politischen Weiterentwicklung zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln kommt auch die neue Verbandmitteldefinition. Doch was bedeutet das für die Wundversorgung? Und welche Verbandmittel lassen sich ab dem 02.12.2024 noch problemlos verordnen? Das und mehr lesen Sie hier…

Was bedeutet das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) für die Wundversorgung?

Seit dem 16.08.2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Das bedeutet: bessere Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Behörden sowie mehr Transparenz über die Hersteller von Arzneimittelwirkstoffen [1].

Ein wichtiger Schritt, nachdem zu oft Skandale, wie der Missbrauch von Zytostatika in Bottrop, die Sicherheit und das Wohlergehen von Patient:innen maßgeblich gefährdet hatten [2].

Und wir sind Teil dieses Fortschritts!

Denn zusätzlich wird am 02.12.2024 die neue Verbandmitteldefinition wirksam. Das entsprechende Wundverbandmaterial kann nun in drei Kategorien eingeteilt werden.

  1. eineindeutige Verbandmittel zur bspw. Abdeckung von Wunden
  2. Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften – diese sind zum Beispiel feuchthaltend, reinigend, geruchsbindend, antimikrobiell oder metallbeschichtet
  3. Sonstige Produkte zur Wundbehandlung mit weiteren therapeutischen Zusätzen wie Silber oder PHMB

Wir sind stolz Ihnen versichern zu können: Ein Großteil unseres Sortiments wird weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Egal ob Vliwasorb® Pro, Suprasorb® P sensitive oder unser Debridementklassiker Debrisoft® - mit L&R bleiben Sie auch nach dem 02.12.2024 auf der sicheren Seite.

Bis dahin können Sie auch erweiterte Produkte wie unseren Suprasorb® P+PHMB Verband ohne Probleme verordnen. Anschließend ist eine Verordnung nach positiver Nutzerbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss möglich.

 

Sie möchten mehr erfahren? Wichtige Infos rund um das Thema gibt es online über die TIME-App und natürlich immer aktuell hier in der Wundzentrale.

 

[1] Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) 

www.bundesgesundheitsministerium.de/gsav.html

(09.03.2022, 12:42 Uhr)

[2] Der Fall Bottrop – ein Albtraum

www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2018/daz-13-2018/der-fall-bottrop-ein-albtraum

(09.03.2022, 12:54 Uhr)

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